Monday, June 21, 2010

Benutzungsordnung für ORF-Archiv ab 1. Juli

Vor kurzem hab ich über die fehlende Zugänglichkeit des ORF-Archivs geschrieben, weil die Publikumsrätin Eva Blimlinger bei einer Veranstaltung am Samstag darauf aufmerksam gemacht hat, und nun hat mich ein Kommentator darauf hingewiesen, dass in der Wiener Zeitung eine Benutzungsordnung veröffentlicht wurde, die am 1. Juli in Kraft tritt: "Das Archiv des ORF ist ein reines Arbeitsarchiv auf Basis des ORF-Gesetzes, das audiovisuelle Werke, wie Film- und Videomaterial, Lichtbilder (Bildmaterial), Werke der Tonkunst (Tonmaterial), aber auch rein literarische Werke, Schriftgut iS des Bundesarchiv- bzw. Denkmalschutzgesetzes, welche in Wahrnehmung seiner Aufgaben anfallen, für den zum Zugang berechtigten Personenkreis, unter Einhaltung gerechtfertigter Interessen der Zutrittsberechtigten (einerseits zur Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben bzw. zur Darlegung der Legitimation gemäß Punkt IV), bereit hält. (...) Der ... legitimierte Personenkreis, der berechtigte Interessen als Betroffener nachweist, hat für die Benutzung des ORF-Archives im Anlassfall ein dem Arbeits- und Materialaufwand des ORF-Archivs entsprechendes Entgelt zu bezahlen (...) Archivbenützer, die wissenschaftliche, universitäre und schulische Zwecke verfolgen, müssen einen Antrag auf Archivzugang beim Administrator der zuständigen Direktion stellen". Immerhin, aber ganz zufrieden kann mich das noch nicht stimmen - nach welchen Kriterien entscheidet denn der "Administrator der zuständigen Direktion" über die Benutzung? Mit dem Argument "nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand" kann man doch ziemlich viel abwürgen...

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