Bibliotheksbestand des Tages
Hohenhau, Joseph von: Daß unter gewissen Umständen das Laub der Maulbeerbäume als "Baumfrucht" zu verstehen ist. 28. September 1833Talatzko von Gestieticz, Johann: Der Diebstahl des Laubes der Maulbeerbäume ist wie der von Baumfrüchten zu behandeln. 1. October 1833Talatzko von Gestieticz, Johann: Bestrafung des Diebstahls des Maulbeerbaumlaubes. 1. Oktober 1833 [alle aus dem Konvolut "Circulare und Kreisschreiben", Signatur C 227203]
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