1. Bekenntnis zu Open Access und Open Science
a) Autor:innen und Herausgeber:innen wird sichtbar die Möglichkeit angeboten, Open Access im Sinne der Berliner Erklärung zu publizieren.
b) Die jeweilige Open-Access-Version der Veröffentlichungen ist über die Seite des Verlags zugänglich. Dies ist unabhängig davon, ob die Publikationsplattform in der Verantwortung des Verlags selbst liegt oder durch eine andere Einrichtung betrieben wird.
c) Die langfristige Verfügbarkeit solcher Open-Access-Versionen und ihrer Metadaten ist durch eine anerkannte Plattform zur Sicherung der Langzeitverfügbarkeit und/oder eine wissenschaftliche/öffentliche Einrichtung gesichert.
d) Der Verlag ist offen gegenüber neuen oder experimentellen Formen des Publizierens, die Open Science unterstützen (Verknüpfung mit Forschungsdaten, enhanced publications, Annotationen, Maschinenlesbarkeit etc.).
2. Wissenschaftsfreundliche Rechtepolitik
Eine wissenschaftsfreundliche Rechtepolitik ermöglicht es, dass Forschungsergebnisse möglichst breit rezipiert und nachgenutzt werden können. Das bedeutet, dass wissenschaftliche Urheber*innen die Kontrolle über ihre eigenen Publikationen behalten und den Verwertern nur die Rechte einräumen, die diese für ihre Dienstleistung benötigen.
a) Der Verlag bietet klare Informationen zu den urheberrechtlichen Aspekten seiner Services.
b) Der Verlag lässt sich von den Urheber:innen für die zentralen Verbreitungsformate einfache, also keine ausschließlichen Nutzungsrechte einräumen.
c) Der Verlag lässt sich von den Urheber:innen nur die Nutzungsrechte einräumen, die er auch ausüben wird (z.B. Online-Veröffentlichung, Verbreitung von Printexemplaren, ggf. Übersetzungen).
d) Um der Allgemeinheit größtmögliche Nutzungsrechte einzuräumen, werden die Open-Access-Publikationen unter anerkannten Lizenzen zur freien Nachnutzung veröffentlicht. Empfohlen wird die Creative-Commons-Lizenz CC BY.
Quelle: Inetbib, 21. Juli 2020.
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