Monday, September 26, 2005

Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz sieht anscheinend vor, dass Kinder, die "sitzenbleiben", keine österreichischen StaatsbürgerInnen werden können. Sie müssen in einem Test ihr Deutsch- und Staatsbürgerschaftswissen unter Beweis stellen, auch wenn ihre negativen Noten in anderen Fächern waren - der Einser in Deutsch und Geschichte rettet anscheinend nicht. Im Standard vom 23. September ist zu lesen, was unter anderem für den Deutschtest verlangt wird, der auf dem Lehrplan der vierten Klassen Hauptschule basiert: "Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nutzen". Das können ja manche unserer StudentInnen nicht ;-)

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