Friday, June 27, 2008

Verbot zum Quadrat

"Dieses Material und seine Inhalte sind geistiges Eigentum der stadt wien marketing und prater service gmbh (STWM). Kein Teil dieses Materials darf ohne vorheriger schriftlicher Genehmigung der STWM verwendet werden (in welcher Form auch immer). Es ist strengstens verboten, dieses Material ohne die schriftliche Genehmigung der STWM zu vervielfältigen, vermieten, verkaufen, öffentlich darzustellen, senden, verteilen, auszustellen, übertragen oder in anderer Weise zu verwenden". Was ist "dieses Material" - die Formel für das Heilmittel gegen Krebs, die noch nicht patentiert ist? Der endgültige, unwiderlegbare Beweis für die Existenz von Außerirdischen? Nein, die Haus- und Platzordnung für die Wiener Fanzone. Ich hoffe, ich kriege jetzt keine Probleme, weil ich diesen Vermerk veröffentlicht habe.

3 comments:

  1. Ts ts, habs in Archivalia aufgespießt.

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  2. Das Urheberrechtsgesetz gilt ja für "eigentümliche geistige Schöpfungen" - und irgendwie eigentümlich ist diese "Hausordnung" schon ;-)

    Besonders nett finde ich das Verbot der Zeitreise:
    "Auf jeden Fall ist es strengstens
    verboten, über ... zukünftige Medien ... Ergebnisse und/oder Statistiken des Spiels ganz oder teilweise zu übertragen ..."

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  3. Ich finde das ja umso absurder, als es doch im Interesse der Stadt sein muss, wenn möglichst viele Leute die Inhalte der Hausordnung vermittelt bekommen!

    P.S: Hier der Link zu Klaus Grafs Beitrag: archiv.twoday.net/stories/5024727/

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