Thursday, July 28, 2011

Hüter des Schweigens

"Die Beamten haben darüber zu wachen, dass die Besucher sich des lauten Sprechens sowie jeder anderen Störung enthalten, die ihnen ausgefolgten Werke nicht Anderen zur Benützung übergeben, die Lesetische nicht mit Kleidungsstücken oder anderen hindernden Gegenständen belegen und die Werke nicht beschädigen" - § 32 der "Instruction für die Beamten der städtischen Bibliothek" aus dem Jahr 1886 (Signatur B 22373).

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