Monday, January 06, 2014

BMF bemüht um "inhaltliche Verständlichkeit" ;-)

"In der gesamten Broschüre werden, soweit dies möglich ist, ohne die inhaltliche Verständlichkeit zu beeinträchtigen, auch die weiblichen Formen genannt. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle nur in der männlichen Form niedergeschriebenen Formulierungen selbstverständlich auch Frauen gegenüber gelten" (Finanzministerium, Steuerbuch 2012).

Weitere Beispiele hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier in diesem Blog.

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