Wednesday, December 02, 2009

Dienstprüfungsadvent, 2. Fenster

"Die aufschiebende Wirkung einer Berufung kommt Berufungen gegen einen bescheidmäßigen Ausspruch der Aberkennung der aufschiebenden Wirkung einer Berufung nicht zu" (Verwaltungsverfahren)

5 comments:

  1. Liebe Library Mistress,
    ich fühle mit dir. Hab die Verwaltungsdienstprüfung (allerdings in einer Landesregierung) auch vor etlichen Jahren machen DÜRFEN! Werde diese horrende Zeit mein Leben lang nicht vergessen. Darf gar nicht an meine bescheuerte Verwaltungsprüfung denken. Wenn ich dir die Aufgabe erzähle, was ich seinerzeit bekommen hab, täts dich noch mehr umhauen als scheinbar zur Zeit eh schon der Fall ist.... Liebe grüße und alles Gute schon mal Alex

    ReplyDelete
  2. Danke! Die meisten Fächer finde ich ja sogar interessant - hab einen gewissen Hang zur Juristerei und "Gehirnwichserei" und zur Diskussion von feinen Unterschieden zwischen Begriffen ;-) aber den Sinn darin, soviel Stoff auf einmal in so wenig Zeit abzufragen, hab ich noch nicht erkannt.

    ReplyDelete
  3. Der Sinn ist jener, daß Du auch den Beamtenstatus ernst nimmst. Und ernst nimmt man leider halt in der Regel nur Sachen für die man entweder zahlt oder hart kämpfen muß... Ja manche Fächer waren sehr interessant aber es war halt sehr viel. Wir durften beispielsweise zusätzlich noch Jagdrecht und so Sachen lernen. Bei aller Liebe zur Natur aber die Jäger sollen sich selber informieren ab wann sie eine Eigenjagd haben dürfen oder nicht... Meine schriftliche Verwaltungsprüfung war folgende. Autofahrer ist am Straßenrand stehen geblieben um seine Notdurft zu verrichten. Er erhielt eine Strafverfügung. Er hat allerdings Einspruch erhoben, weil er unter Prostata litt und ich mußte dies behandeln und einen Bescheid ausstellen. Natürlich wurde der Einspruch abgelehnt weil er ja sich dann gar nicht hinters Steuer setzen hätte dürfen. Bitte, das ist die Wahrheit. Das war tatsächlich meine Prüfungsaufgabe... *lach*

    ReplyDelete
  4. > "Beamtenstatus" krieg ich ja keinen dadurch, aber ich darf meinen Job behalten, ist ja auch nicht schlecht... Und wenn ich doch einmal einen A-Posten kriege, beginnt der Spaß eh wieder von vorne - meine A-Dienstprüfung für den Bibliotheksdienst, die ich beim Bund abgelegt habe, zählt sicher nix... ich hab eine Kollegin im Kurs, die schon die dritte Dienstprüfung macht.
    > Wir haben leider keine schriftliche Prüfung, sondern eine mündliche kommissionelle mit fünf Prüflingen - ohne Zeit zu überlegen.
    > Bei einem Prostataleiden darf man nicht mit dem Auto fahren?? Hihi, was für eine Aufgabe. Hat da der Prüfer eigene Erfahrungen verarbeitet?

    ReplyDelete
  5. Dann muss man aber so konsequent sein und sagen, niemand dürfe mit Kindern im Auto fahren, sie können ablenken. Niemand dürfe ab ca 30 oder 40 Jahre mit dem Auto fahren, denn die Anfälligkeit für Schlaganfall und Herzinfarkt steigt. Niemand dürfe mit Cholesterin, Venenleiden etc autofahren. Niemand dürfe mit Sorgen autofahren.

    Ich sehe das Problem nicht, wenn einer pinkeln muss, dann soll er auf den Straßenrand fahren, Warnblinkanlage ein und Pinkeln. Was soll es da für Strafen geben? Der wird ja nicht in einer unübersichtlichen Kurve stehengeblieben sein.

    lg garfield

    ReplyDelete