Saturday, December 05, 2009

Dienstprüfungsadvent, 5. Fenster

"'Aufhalten' heißt körperlich anwesend sein" (Verwaltungsverfahren)

1 comment:

  1. Man kann zwar mehrere Wohnsitze aber nur einen Hauptwohnsitz haben, dabei kommt es auf die polizeiliche Meldung nicht an, sondern wie es die Person tatsächlich deklariert.

    lg garfield

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