Monday, June 28, 2010

Bücher vor Gericht

"Dieser an Seltsamkeiten und kafkaesken Absurditäten überreiche Tierschutz-Prozess hat nun auch was für uns BibliothekarInnen: Der Hauptangeklagte musste über seine privaten Bücher Rede und Antwort stehen", schreibt Wolfgang Kauders in Haftgrund und zitiert dabei aus tierschutzprozess.at/tierschutzprozess-34-tag/. Wenn sich also in der Privatbibliothek eines Angeklagten fünfzig von eintausenddreihundert Büchern mit dem Nationalsozialismus befassen, kann das anscheinend für die Richterin relevant sein, auch wenn man wegen eines ganz anderen Delikts angeklagt wurde...

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