"Das Bibliotheks- und Archivwesen bildet einen Bereich, der im Zuge der Entwicklungen zur Informationsgesellschaft nicht nur unter bildungspolitischen sondern auch unter demokratie- und kulturpolitischen Gesichtspunkten besondere Beachtung verdient. So können beispielsweise Bibliotheken durch Erweiterung ihres Dienstleistungsangebots neue Funktionen als öffentlich zugängliche Anlauf- und Beratungsstellen oder als 'on-line'-Bibliothek erfüllen. Der Zugang zu Informationen kann damit nicht zuletzt im Sinne eines 'Universaldienstes der Informationsgesellschaft' für eine breite Öffentlichkeit unabhängig von sozialer und ökonomischer Lage verbessert werden (...).
Neue kulturpolitische Funktionen werden in 'digitalen Bibliotheken' (Bibliotheken mit digitalisierten Beständen) erfüllt, weil etwa eine Erleichterung des Zugangs zur Vielfalt des kulturellen Erbes eröffnet werden kann. Gleichzeitig bedeutet das Anwachsen elektronischer Publikationen eine neue Herausforderung im Zusammenhang mit der Langzeitarchivierung von Druckwerken. Bestehende Bestimmungen zur Anbietungs- und Ablieferungspflicht (legal deposit) von im Inland hergestellten Druckwerken sind zu überdenken. Einerseits stellt sich dabei die Frage hinsichtlich einer Ausweitung der sogenannten 'Pflichtablieferung von Bibliotheksstücken' auf bestimmte elektronische Publikationen; andererseits erscheint es unter dem Aspekt einer künftig digitalen Langzeitarchivierung - (auch) von traditionellen Druckwerken - sinnvoll, die Art der Ablieferung (gedrucktes Werk bzw. in digitalem Format) neu zu regeln".
Aus: Endbericht der Arbeitsgruppe Informationsgesellschaft der österreichischen Bundesregierung. Wien, Dezember 1996 (pdf)
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