Thursday, July 27, 2006

Ja, derfen's denn des?

Gestern fuhr ein ca. dreißigjähriger Mann mit mir im Lift, der am rechten Oberarm eine Tätowierung mit folgenden Bestandteilen hatte: schwarzer Hund (ich schätze Dobermann), Stahlhelm mit eindeutig zu erkennender SS-Rune und darunter noch ein Eisernes Kreuz :-O
Und der rennt damit einfach so herum! Unglaublich eigentlich. Übrigens: Dieser Tatbestand ist weder im Verbotsgesetz noch im Uniform-Verbotsgesetz enthalten, aber man könnte es wohl unter das Abzeichengesetz von 1960 subsumieren: "Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile einer in Österreich verbotenen Organisation dürfen öffentlich weder getragen noch zur Schau gestellt, dargestellt oder verbreitet werden. Als Abzeichen sind auch Embleme, Symbole und Kennzeichen anzusehen" [§ 1 (1)]. Strafmaß: "Wer einem Verbot des § 1 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde, im Amtsbereich einer Bundespolizeibehörde von dieser, mit Geldstrafe bis zu 10.000 S oder mit Arrest bis zu einem Monat zu bestrafen. Überwiegen erschwerende Umstände, so können Geld- und Arreststrafen auch nebeneinander verhängt werden" [§ 3].

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