Heute bei der Dublettenkontrolle ist mir die Ausgabe 44 (1991) 2 der VÖB-Mitteilungen in die Hand gefallen, und darin habe ich einen interessanten Beitrag gefunden: einen offenen Brief zum Thema "Staatspolizeiliche Aktionen an der UBTU Wien", der von den MitarbeiterInnen und der Personalvertretung u.a. an den Innen-, den Justiz- und den Wissenschaftsminister gerichtet war.
Zitat: "Am Dienstag, dem 16. April 1991, wurden zwei Kolleginnen wegen des Verdachts auf Begehung einer strafbaren Handlung nach § 319 des Strafgesetzbuches aufgrund eines richterlichen Haftbefehles verhaftet. Vorgeworfen wurde ihnen, geheimes Informationsmaterial an einen militärischen Nachrichtendienst einer fremden Macht weitergeleitet zu haben. Am selben Tag wurden sowohl die Privatwohnungen der Kolleginnen als auch deren Amtsräume an der Universitätsbibliothek von der Staatspolizei durchsucht. Die Freilassung der Kolleginnen erfolgte erst nach 56 Stunden Haft. Die einzigen 'Informationen', die jene Kolleginnen weitergaben, bestanden aus an verschiedensten Bibliotheken vorhandener Literatur, zu deren Bereitstellung die Bibliothek aufgrund des Universitätsorganisationsgesetzes im Rahmen der Bibliotheksordnung verpflichtet ist. (...) Die Bibliothek hat weder die Möglichkeit, noch ist es deren Aufgabe, mehrere hundert Personen, die täglich ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen, auf mögliche Geheimdienstaktivitäten zu überprüfen". Das gerichtliche Verfahren wurde anscheinend eingestellt.
No comments:
Post a Comment