Saturday, January 02, 2010

Dienstprüfungsadvent, 26. Fenster

Aus dem Dienstrechtsskriptum: "die Person (Einzahl!), die mit dem/der Bediensteten in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt" - prust! Einzahl!! Nix mit Polyamory bei der Pflegefreistellung.

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