Nachtrag zum Open Access-Tag: Für meine (sofern ich den Studienplan der "Deutschen Philologie" richtig deute) letzte Prüfung vor der Diplomprüfung, die morgen nachmittag über die Institutsbühne gehen wird, setze ich mit gerade mit dem Skriptum "Buchdruck und Textzirkulation zwischen Gutenberg und Goethe" von Franz M. Eybl auseinander. Da ist sehr viel Interessantes drinnen, was ich bisher noch nie aus der hier angeführten Perspektive betrachtet oder worüber ich mir noch nie Gedanken gemacht habe, zum Beispiel - und hier der Zusammenhang mit Open Access - die Entwicklung des Konzepts der Autorschaft und der damit verbundenen Rechte und Pflichten. Interessant ist zum Beispiel, dass das Recht an einem Text zunächst dem Verleger/Drucker gehörte und der Autor (zum behandelten Zeitpunkt wohl seltener die Autorin) mal gar nichts zu melden hatte. Bearbeitungen und Nachdrucke waren an der Tagesordnung, und so mancher Autor fragte sich, was das Machwerk aus der Druckerei mit seinem ursprünglichen Text zu tun hatte (vielleicht war's im Nachhinein gesehen auch eine Verbesserung, wer weiß). So schreibt zum Beispiel Johann Balthasar Schupp: "Jch mache keine Pralerey von meinen geringen Dingen. Jch will aber haben daß mir ein jeder das meinige lassen sol" (zitiert nach Eybl, S. 35).
Es klingelte auch bei der Passage, dass man einander als Mitglieder der Gelehrtenrepublik, die etwas auf sich hielten, Sonderdrucke und Ausgaben der eigenen Werke als Geschenk zukommen ließ. Heute muss man mancherorts die Verwertungsrechte auch einem Verleger abtreten (der hat ja damals wie heute schließlich den Druck - bzw. heute eben die ePublikation - zu finanzieren...), und man mailt dafür an andere AutorInnen, ob sie nicht mit einer elektronischen Version ihres Artikels aushelfen könnten, den man sonst um 30 Dollar erwerben müsste, weil die Bibliothek das Zeitschriftenabonnement abzubestellen gezwungen war... P.S.: In Archivalia wurden am gestrigen Open-Access-Tag 32 Einträge in der Rubrik Open Access veröffentlicht.
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