"Der Kunde darf das Dokument zehnmal auf ein- und demselben Rechner ansehen und einmal ausdrucken. Ein zweiter Ausdruck ist erlaubt, wenn
der erste fehlgeschlagen ist. Nach Ablauf eines Monats nach dem Versand der E-Mail kann das Dokument nicht mehr angesehen und nicht mehr gedruckt werden. (...) Sowohl zur Ansicht als auch zum Drucken ist eine aktive Internetverbindung notwendig. Installationsanleitungen für das DRM-Plugin finden Sie hier (...)". Gut, dass ich das Dokument nicht aus Versehen zuhause aufgemacht habe, wo ich im Moment keinen Drucker habe, sonst hätte ich jetzt die sieben Euro gleich nochmal zahlen müssen...
> * Bestellung und Abholung müssen auf ein- und demselbem Rechner erfolgen
ReplyDeleteich habe gehört :-) dass dies eine juristische Formulierung ist und derzeit technisch nicht verhindert werden kann.
Ich muss gestehen, gerade zu Testzwecken die Titelseite zweimal ausgedruckt zu haben. Allerdings ist das ja die von Subito formulierte Seite, nicht ein Teil des Textes - das würde ich ja niiiie wagen...
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