Monday, April 26, 2004

Interessante Stellungnahme der deutschen Arbeitsgemeinschaft höherer Dienst zum Thema A-Wertigkeit der FachhochschulabsolventInnen: "Bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst und insbesondere bei der Zuordnung in den gehobenen und in den höheren Dienst sieht es die AhD als wenig hilfreich an, den b ildungspolitischen Streit um die Gleichwertigkeit und die Ungleichartigkeit von Fachhochschulen und Universitäten mit den Mitteln des Dienstrechtes fortzusetzen. Die AhD spricht sich vielmehr für eine größere Flexibilisierung und Individualisierung aus. Jede Form einer generalisierenden Lösung wird sowohl den individuellen Qualifikationen und Fähigkeiten des Bewerbers als auch dem stellenspezifisch unterschiedlichen Stellenprofil einer ausgeschriebenen Position des höheren Dienstes nicht gerecht. Zu fordern ist daher nicht nur eine allgemeine, sondern auch eine spezielle 'Paßgenauigkeit' von Stellenbewerber und Stellenprofil. Diese 'Paßgenauigkeit' kann nur von der Einstellungsbehörde selbst definiert und festgelegt werden. Mithin ist den Einstellungsbehörden ein größerer Handlungsspielraum gegeben, auch Bewerber mit Fachhochschulabschluß in den höheren Dienst einzugruppieren." (vollständiger Text als pdf)

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