Zu unserer großen Unzufriedenheit haben wir davon Kenntnis erlangt, dass Frau Monika Bargmann ab heute wieder zu außerhäuslicher Arbeit herangezogen wird. Wir verlangen die unverzügliche Freistellung bei vollen Bezügen für
- 1. Streicheln,
- 2. Spielen,
- 3. Füttern,
- 4. Kistlhygiene,
- 5. weitere persönliche Dienstleistungen nach Maßgabe der Erfordernisse.
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