Forderung nach Bibliotheksgesetz
Vor kurzem haben wir in einem Gespräch festgestellt, dass die einzigen Bibliotheken in Österreich, deren Existenz gesetzlich vorgeschrieben ist, die Gefängnisbibliotheken sind - die sind im Strafvollzugsgesetz geregelt. Die Universitätsbibliotheken sind seit dem UG2002 anscheinend vom guten Willen des Rektorates abhängig, und bei den Fachhochschulen heißt es überhaupt nur, dass zur Akkreditierung "die erforderliche Personal-, Raum- und Sachausstattung für die Dauer der Genehmigung des Fachhochschul-Studienganges" vorhanden sein müsse (wenngleich es in der Evaluierungsverordnung heißt, die Bibliothek müsse "hochschulischen Anforderungen" entsprechen). Für ein Gesetz für öffentliche Bibliotheken wird seit langem vergeblich gekämpft; hier hieß es zumeist, dass das in die Kompetenzen der Gemeinden falle und der Bund aufgrund des Föderalismus den Gemeinden nichts vorschreiben könne.
Nun hat die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Österreichs an ihrem 16. Gewerkschaftstag am 24. Mai 2007 die Forderung nach einem österreichischen Bibliotheksgesetz angenommen, berichtete Wolfgang Kauders in Bibmail (zu empfehlen auch sein Weblog Haftgrund). Auf der Website der Gewerkschaft findet man leider (noch) nichts dazu, aber Kauders führte auch den Text des Beschlusses an, aus dem ich zitiere: "Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert daher ein Bibliotheksentwicklungskonzept, welches sich an folgenden Kriterien orientiert:Gesellschaftliches Basiswissen muss frei für alle zur Verfügung stehen. Die Teilung der Bevölkerung in jene, die leichten und breiten Zugang zu Information finden, und jene, die über diesen Zugang nicht verfügen ('information rich' gegen 'information poor') muss als soziales, ökonomisches und kulturelles Problem erkannt und bekämpft werden.Die Vermittlung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz muss als gesellschaftliche Aufgabe erkannt werden, welche von Bibliotheken und anderen Bildungseinrichtungen wahrzunehmen ist.Die erforderliche räumliche, personelle und technische Infrastruktur muss bereitgestellt werden.Die Qualität der verpflichtenden Aus- und Fortbildung der BibliothekarInnen muss gewährleistet werden.Große Informationseinrichtungen müssen unabhängig von den Zwängen des Marktes als kollektive Wissensspeicher bestehen können. Bibliotheken müssen den Zugang zu elektronischen Informationsquellen ausbauen.Die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten tritt daher für die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes ein, welches als verbindliche Grundlage für eine stärkere Verankerung des Bibliothekswesens in den Ländern, Städten und Gemeinden dienen soll.Dieses Gesetz muss Bestimmungen über die Errichtung und Finanzierung, sowie Richtlinien über die Standards der Ausstattung, der Dienstleistungen und der Qualifikationen der BibliothekarInnen enthalten. Die Bedeutung der Bibliothek bei der Gewährleistung von Informations- und Meinungsfreiheit und die Kooperation innerhalb eines Bibliotheksnetzwerkes ist darin festzuschreiben".
Das würde ich auch unterschreiben.
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