Wednesday, August 01, 2018

"weiblichen und männlichen Benutzern gleichermaßen gerecht"

Ein weiteres Beispiel für meine Sammlung von Erklärungen, warum auf geschlechtergerechte Sprache verzichtet wird, diesmal aus den AGB des WIFI Burgenland:
Im Sinne einer leichtern Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel häufig nur in einer geschlechtsspezifischen Form angeführt. Wir legen jedoch Wert auf die Feststel­lung, dass unser Kursbuch weiblichen und männlichen Benutzern gleichermaßen gerecht wird.

Bisherige Beispiele hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier in diesem Blog. Gegenbeispiel hier, anderes Beispiel für "mitgemeint" hier.

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